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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fremdsprachenkurse

  • Bei Gruppenunterricht garantiert die Schule die Kurstermine ab einer Teilnehmerzahl von vier Personen (in Deutsch-Intensivkursen: fünf Personen). Sollte die notwendige Teilnehmerzahl nicht rechtzeitig erreicht werden, kann der vereinbarte Kursbeginn (und entsprechend das Kursende) bis zu vier Wochen verschoben werden.
  • Änderungen der Veranstaltungstermine werden dem/der Teilnehmer/in spätestens zwei Werktage vorher mitgeteilt.
  • Bei Einzelunterricht legt der/die Teilnehmer/in seinen/ihren Unterrichtsplan im Einvernehmen mit dem Sekretariat fest. Absagen oder Änderungen vereinbarter Unterrichtstermine müssen dem Büro spätestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.
  • Unterrichtsfrei sind die offiziellen Feiertage des Landes Berlin sowie der Zeitraum zwischen dem 24. Dezember und dem 01. Januar jedes Jahres. Der Unterricht findet soweit nicht anders vereinbart an Werktagen statt.
  • Vereinbarter Unterricht, der nicht in Anspruch genommen wird, muss in jedem Fall bezahlt werden.
  • Der Vertrag endet mit dem angegebenen Unterrichtsende automatisch. Wird darüber hinaus eine vierwöchige Kündigungsfrist zur vorzeitigen Beendigung des Unterrichts vereinbart, beginnt diese mit dem Tag des Eingangs der schriftlichen Kündigung bei der Schule.
  • Die Teilnahme am Unterricht geschieht auf eigene Gefahr. Die Schule haftet nicht bei Diebstahl, Unfällen oder sonstigen Schäden und für Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt.
  • Kursgebühren sind im Voraus, spätestens bei Unterrichtsbeginn, zu entrichten. Die Gebühr für Kurse mit täglichem Unterricht wird komplett im Voraus, spätestens am ersten Unterrichtstag, fällig. Gebühren für Abendkurse können vor Kursbeginn in voller Höhe gezahlt werden oder in zwei gleichen Raten, eine vor Kursbeginn und die zweite zu Beginn der zweiten Hälfte.
  • Bei Stornierung der Buchung werden folgende Gebühren fällig:
    • Bis zu 2 Monate vor Kursbeginn: 10 % des gesamten Rechnungsbetrages
    • Vom 55. bis zum 30. Tag vor Kursbeginn: 25 % des gesamten Rechnungsbetrages
    • Vom 29. bis zum 22. Tag vor Kursbeginn: 50 % des gesamten Rechnungsbetrages
    • Vom 21. Bis zu einem Tag vor Kursbeginn: 100 % des gesamten Rechnungsbetrages
  • Der Gerichtsstand ist Berlin.

Deutschkurse

  • Anmeldung und Bestätigung
    Jede per Post, E-Mail, Fax oder Telefon bei BWK BildungsWerk in Kreuzberg GmbH (nachfolgend als BWK bezeichnet) eingegangene Anmeldung wird als gültig betrachtet. Eine solche Anmeldung wird innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt bestätigt. Der Vertrag gilt als abgeschlossen und endgültig, sobald BWK die Anmeldung bestätigt hat. Diese ist damit rechtskräftig. Wenn die angemeldete Person gesetzlich volljährig ist, wird sie als Vertragspartner angesehen. Ist die angemeldete Person minderjährig, gilt ihr gesetzlicher Vertreter als Vertragspartner. Dieser muss in diesem Fall den Anmeldevertrag unterzeichnen und darin seine genaue Adresse angeben. Die vertragsmäßig zu einem Sprachaufenthalt angemeldete Person wird als Teilnehmender angesehen und nachfolgend als solcher bezeichnet. Der Unterzeichnende des Vertrags (der Teilnehmende selbst oder bei Minderjährigkeit sein gesetzlicher Vertreter) wird als Vertragspartner angesehen und nachfolgend als solcher bezeichnet.
  • Bei der Anmeldung gelieferte Angaben
    Der Vertragspartner bescheinigt ausdrücklich, dass die in der Anmeldung zum Sprachkurs gemachten Angaben genau sind und der Wahrheit entsprechen. Jegliche unrichtige Angabe oder jegliche Auslassung einer Information kann jederzeit und ohne weitere Formalität zum Ausschluss vom Kurs führen (z.B. ein "kompletter Anfänger", der sein Niveau überbewertet hat, um einen Kurs außerhalb der offiziellen Termine der Stufe "komplette Anfänger" beginnen zu können). In diesem Fall wird der Kursbetrag für den Sprachaufenthalt nicht zurückerstattet, auch nicht zum Teil.
  • Anmeldegebühr
    BWK erhebt für jede Anmeldung EUR 75,- an Anmeldegebühr. Diese Gebühren können nicht rückerstattet werden. Ab 12 Wochen fällt der Anmeldegebühr weg.
  • Gebühr für Vertragsänderungen
    Wenn der Teilnehmende nach der Anmeldebestätigung durch BWK einen Wechsel des Kurstyps oder eine andere Art der Unterbringung anfordert, muss er eine Gebühr von EUR 55.– für die Vertragsänderung bezahlen. Diese Gebühr muss im Moment des Änderungsantrags geleistet werden. Wenn der Teilnehmende den Sprachaufenthalt im selben Kurszentrum verlängern möchte, werden keine zusätzlichen Gebühren verrechnet.
  • Zahlungsbedingungen
  • Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Anzahlung fällig.4 Wochen vor Kursbeginn muss der Gesamtbetrag (Kursgebühr, Miete usw.) auf dem BWK Konto eingezahlt sein. Bei Auslandsüberweisungen gehen die Zusatzkosten, wie Gebühren und Verwaltungskosten für die Bearbeitung zu Lasten des Kunden. Bei Kursbuchung unter 12 Wochendauer entsteht eine Anmeldegebühr in Höhe von 75,00 Euro. Die Kurse und die Unterkunft werden nicht als bezahlt angesehen, wenn der entsprechende Betrag nicht auf dem von BWK in der Anmeldebestätigung angegebenen Konto eingegangen ist.
  • Zahlungsverzug
    Wenn die von BWK in der Bestätigung angegebenen Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird der Vertragspartner in Verzug gesetzt. BWK behält sich in diesem Fall das Recht vor, dem Teilnehmenden die Kursteilnahme zu verweigern. Dabei akzeptiert BWK keinerlei Reklamationen.
  • Zahlungsnachweis
    Der Teilnehmende kann aufgefordert werden, vor oder bei Kursbeginn einen Beleg als Beweis dafür vorzulegen, dass er die gesamten Gebühren für den Kurs und/oder die Unterkunft beglichen hat. Kann der Teilnehmende einen solchen Beleg nicht vorlegen, können ihm der Unterricht und die Unterkunftsleistungen verweigert werden. Bei später Anmeldung verlangt BWK einen solchen Nachweis, bevor die der Ankunft vorhergehenden Unterlagen versendet werden.
  • Stornierung vor Kursbeginn: Der Vertragspartner kann jederzeit vor Beginn des Sprachaufenthaltes aus dem Vertrag austreten. Ist dies der Fall, kann BWK eine angemessene Entschädigung einfordern. Die Höhe der Entschädigung hängt von der verbleibenden Zeitspanne zwischen dem Moment des Eingangs der Kündigungserklärung bei BWK und dem für den Kursbeginn vorgesehenen Zeitpunkt ab. Die Höhe der Entschädigung wird nach diesem Prinzip wie folgt berechnet:
    • Bis zu 2 Monate vor Kursbeginn: 10 % des gesamten Rechnungsbetrages
    • Vom 55. bis zum 30. Tag vor Kursbeginn: 25 % des gesamten Rechnungsbetrages
    • Vom 29. bis zum 22. Tag vor Kursbeginn: 50 % des gesamten Rechnungsbetrages
    • Vom 21. bis zu einem Tag vor Kursbeginn: 100 % des gesamten Rechnungsbetrages
    • Nichterscheinen zum Kurs oder Stornierung nach dem vorgesehenen Datum: 100 % des gesamten Rechnungsbetrages. Die Anmeldegebühren in der Höhe von 75,- € bleibt fällig (bei Buchungen bis 12 Wochen). Der zu zahlende Betrag für die Stornierung ist innerhalb von zehn Tag nach Erhalt der Stornierungsrechnung zu begleichen. Wenn dem Teilnehmenden ein Visum verweigert wurde und das Originaldokument über die Ablehnung der deutschen Botschaft vorgelegt wird, erstattet BWK den gesamten gezahlten Betrag abzüglich 150,- € für Bearbeitungssgebühren.
  • Reisepässe und Visa
    Der Teilnehmende ist für die Einhaltung der Sicherheits-, Visums- und Gesundheitsbedingungen für die Einreise und den Aufenthalt auf deutschem Staatsgebiet verantwortlich. BWK kann auf keinen Fall für ein Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung eines Teilnehmenden für Deutschland zur Verantwortung gezogen werden. Die Informationen zu den jeweiligen Sicherheits-, Visums- und Gesundheitsbedingungen sind in der Botschaft oder im Konsulat Deutschlands im Aufenthaltsland des Teilnehmenden erhältlich. Im Falle eines Einreise- oder Aufenthaltsverbots für Deutschland aus Verschulden des Teilnehmenden erfolgt keinerlei Erstattung, auch nicht zum Teil. BWK liefert nach Erhalt des gesamten Rechnungsbetrages für den Sprachaufenthalt ein Einladungsschreiben für den Visumantrag.
  • Unfall- und Krankenversicherung
    Der Teilnehmende ist dafür verantwortlich, während der gesamten Aufenthaltsdauer eine in Deutschland gültige Kranken- und Unfallversicherung abzuschließen. Wenn er bei der Anmeldung nicht über einen solchen Versicherungsschutz verfügt, fügt BWK eine angemessene Versicherungspolice, die diese Risiken deckt, hinzu. Diese Versicherung wird mit dem reservierten Paket in Rechnung gestellt und deckt nur Unfälle sowie Krankheiten.
  • Durch den Teilnehmenden verursachte Schäden/Haftpflicht
    Vor der Ankunft/Anreise zum BWK muss jeder Teilnehmende einen Versicherungsschutz nachweisen (Haftpflichtversicherung, die im Schadenfall in Deutschland leistet), welcher eventuelle Schäden deckt, die er während seines Aufenthaltes verursachen könnte. Der Teilnehmende haftet in allen Fällen, und zwar auch wenn er es nicht für notwendig erachtet hat, eine solche Versicherung abzuschließen, für sämtliche Schäden, die er BWK, den Geschäftspartnern von BWK sowie Dritten zufügt, außer wenn die Haftung durch BWK klar nachgewiesen werden kann.
  • Pflichten des Teilnehmenden
    Der Teilnehmende ist verpflichtet, den Kurs zu besuchen und hierbei pünktlich zu erscheinen. Er muss einen Kurs wählen, der seinem Niveau angemessen ist. Wenn der Teilnehmende nicht am Unterricht teilnimmt oder diesen unregelmäßig besucht bzw. er durch sein Verhalten den guten Verlauf des Unterrichts beeinträchtigt, behält sich BWK das Recht vor, den betroffenen Teilnehmenden vom Kurs auszuschließen. Dabei wird für die versäumten Lektionen sowie für die außergewöhnlichen Reisekosten keine Rückerstattung durch BWK vorgenommen.
  • Verspätung bei den Kursen
    Um den Unterricht nicht zu stören, muss ein Teilnehmender, der mit mehr als 15 Minuten Verspätung in der Schule kommt, die nächste Pause abwarten, bevor er in seine Klasse gehen kann.
  • Lückenhafte Teilnahme
    Nimmt ein Teilnehmender nicht an allen Lektionen des Sprachkurses teil, hat er keinerlei Recht auf Rückerstattung. Wenn er nicht mindestens 80 % der Kurse besucht, hat er kein Recht auf ein Teilnahmezertifikat.
  • Reklamationen
    Wenn ein Teilnehmender eine Reklamation beliebiger Art einreichen möchte, hat er darüber unverzüglich die Leitung der Schule zu informieren. Um eine eventuelle Rückerstattung zu erhalten, müssen sämtliche Ersuchen an BWK gerichtet werden. Diese müssen unbedingt spätestes vier Wochen nach dem Vertragsende des Sprachaufenthaltes einlangen. Nach Ablauf dieser Frist ist jeglicher Anspruch des Vertragspartners unwirksam.
  • Disziplin
    Bei schlechtem Benehmen, äußerst undiszipliniertem Verhalten oder fehlendem guten Willen eines Teilnehmenden behält sich BWK das Recht vor, diesen jederzeit vom Kurs auszuschließen. In diesem Fall erfolgt durch BWK keinerlei Rückerstattung für den versäumten Unterricht sowie für außergewöhnliche Reisekosten.
  • Änderungen von Preisen, Terminen oder Leistungen
    Solange dem Teilnehmenden keine Anmeldungsbestätigung ausgehändigt wurde, hat BWK das Recht, jederzeit die im Internet oder auf jedem anderen Kommunikationsmittel veröffentlichten Preise und Daten der Sprachaufenthalte zu ändern. BWK kann nach Ausstellung der Anmeldebestätigung für den Teilnehmenden Änderungen am angegebenen Leistungsprogramm anbringen, sofern diese unvermeidlich sind, sie von geringer Wichtigkeit sind, nicht das Prinzip des guten Glaubens verletzen und sie zu keinem Zeitpunkt die pädagogischen Leistungen beeinträchtigen. Wenn wichtige Änderungen die Hauptdienstleistungen von BWK betreffen, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder verlangen, an einem Sprachkurs gleicher Art teilzunehmen, sofern BWK diese Leistung anbieten kann. BWK hat dem Teilnehmenden jegliche Änderung unverzüglich mitzuteilen, welcher dann so schnell wie möglich nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung von BWK seine Rechte geltend machen muss.
  • Mindestanzahl an Teilnehmenden
    Wenn die für die Durchführung des Sprachkurses erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmenden (sechs Personen für die Gruppenkurse) nicht erreicht wird, hat BWK den Vertragspartner mindestens zwei Tagen vor Kursbeginn darüber zu informieren. Kann BWK dem Vertragspartner keine Ersatzleistung anbieten, werden sämtliche bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet. Es besteht kein Recht auf eine Entschädigungsleistung durch BWK für einen eventuellen Zeitverlust oder andere Unannehmlichkeiten. Entspricht dem Teilnehmenden kein Niveau der Sprachkurse, behält sich BWK das Recht vor, den Gruppenkurs durch einen Privatkurs zu ersetzen, wobei die Anzahl an Privatlektionen abhängig von dem vom Teilnehmenden gezahlten Betrag ist.
  • Aktivitäten
    ESL behält sich das Recht vor, im Fall von schlechten Wetterbedingungen oder aufgrund von anderen Ereignissen, die nicht in Zusammenhang mit BWK stehen, eine oder mehrere in den Programmen beschriebenen und veröffentlichen Aktivitäten zu stornieren. In diesem Fall bietet BWK Ersatzaktivitäten an.
  • Feiertage
    Der Vertragspartner erklärt, die Tatsache zur Kenntnis genommen zu haben, dass die Schulen im Allgemeinen an den lokalen Feiertagen geschlossen sind. Er anerkannt, dass ein solcher Umstand keinen Anspruch auf eine Entschädigung seitens BWK mit sich bringt.
  • Stornierung eines Kurses von BWK
    BWK behält sich das Recht vor, aus Gründen der Sicherheit, bei Streik, instabiler politischer Lage oder aus allen anderen außerordentlichen Gründen einen Kurs zu stornieren. BWK erstattet in diesem Fall die gesamten Kursgebühren zurück, behält sich aber das Recht vor, einen bestimmten Betrag für Verwaltungsgebühren einzubehalten.
  • Haftung
    BWK übernimmt die gesamte Verantwortung für die angebotenen Kurse und verpflichtet sich, diese effizient entsprechend der Erfahrung und den Kenntnissen in diesem Bereich zu organisieren. BWK kann auf keinen Fall für Schäden aufgrund von Krankheit, Unfall oder aufgrund von Unannehmlichkeiten durch eine schlechte ausgeführte Dienstleistung eines von BWK beauftragten Leistungserbringers zur Verantwortung gezogen werden. Außerdem lehnt BWK jegliche Haftung für den Verlust von Wertgegenständen, persönlichen Gegenständen, Geld usw. ab, es sei denn, diese Schäden sind aufgrund einer groben Fahrlässigkeit durch BWK entstanden.
  • Sicherheit
    BWK ist ermächtigt, sämtliche notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um das Wohlergehen und die Gesundheit der Teilnehmenden zu gewährleisten. BWK hat außerdem das Recht, die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen, um den Teilnehmenden gegebenenfalls eine angemessene ärztliche Versorgung sicherzustellen. Die dabei anfallenden Heilkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners bzw. bei Minderjährigkeit zu Lasten des gesetzlichen Vertreters. Bei der Anmeldung zu bestimmten Sportpaketen mit eventuellen Risiken muss der gesetzliche Vertreter eine schriftliche Einwilligung/Genehmigung unterzeichnen. Ohne dieses unterschriebene Dokument behält sich BWK das Recht vor, dem Teilnehmenden die Teilnahme an verschiedenen Sportaktivitäten zu untersagen.
  • Datenschutz
    Die persönlichen Informationen werden bei BWK nur bei einer allgemeinen bzw. einer Preisanfrage sowie bei einer Anmeldung zu einem Kurs gespeichert. Grundsätzlich haben externe Einrichtungen und Personen keinen Zugang zur Datenbank von BWK. Die persönlichen Daten werden für die Reservierung einer Unterkunft (Gastfamilie, Studentenwohnheim oder Hotel) oder zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten übermittelt. In bestimmten Fällen liefert BWK den zuständigen Behörden diese Informationen (z.B. den Einreisebehörden). Die persönlichen Daten werden bei BWK gespeichert und aufbewahrt. Abgesehen von der Beratung und der Reservierung können die Daten dazu genutzt werden, um den Teilnehmenden Informationen über die neuen Produkte von BWK zu erteilen.
  • Werbematerial
    BWK behält sich das Recht vor, bestimmte von einem Teilnehmenden gemachte Fotos sowie Fotos, auf denen ein Teilnehmender abgebildet ist, für Werbezwecke zu behalten und zu verwenden. Gleiches gilt für eventuelle Produktionen des Teilnehmenden während seines Sprachkurses. Dieses Recht tritt außer Kraft, wenn der Teilnehmende oder sein gesetzlicher Vertreter bei der Anmeldung schriftlich angeben, dass sie diesen Punkt ablehnen.
  • Gültiges Recht und Gerichtsstand
    Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen BWK und dem Teilnehmenden richten sich nach deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist Berlin Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verkaufsbedingungen schränken keineswegs die üblichen Rechte des Vertragspartners ein.

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Anzahlung fällig.4 Wochen vor Kursbeginn muss der Gesamtbetrag (Kursgebühr, Miete usw.) auf dem BWK Konto eingezahlt sein. Bei Auslandsüberweisungen gehen die Zusatzkosten, wie Gebühren und Verwaltungskosten für die Bearbeitung zu Lasten des Kunden. Bei Kursbuchung unter 12 Wochendauer entsteht eine Anmeldegebühr in Höhe von 75,00 Euro.


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